Bildrechte im Internet – in acht einfachen Schritten erklärt

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Veröffentlicht am 04. September 2017 In informativ
Bildrechte im Internet – in acht einfachen Schritten erklärt

Titelbild designed by Photoroyalty / Freepik

 

 

Ein Foto auf der eigenen Unternehmenswebsite oder in Unternehmenseigenen Werbematerialien zu platzieren, ist einfach. Zumindest in technischer Hinsicht. Juristisch ist ein solches Vorhaben allerdings alles andere als simpel und unproblematisch. Denn nicht jedes Bild, dass sich aus Sicht des Betreibers gut eignen würde, kommt dafür auch uneingeschränkt in Frage. Das gilt im Übrigen auch für die Verwendung auf Social Media-Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram und so weiter.

 

Gegen einen uneingeschränkten Einsatz sprechen gleich mehrere Gründe, zum Beispiel:

  • das Urheberrecht des Fotografen
  • Motive (Kunstwerke, Gebäude)
  • Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen (Recht am eigenen Bild)
  • Vervielfältigungsrechte
  • Markenrechte
  • Übertragungsrechte
  • Bearbeitungsrechte

 

Darauf muss grundsätzlich bei allen Aufnahmen, die aus fremder Hand stammen, geachtet werden. Auch bei Grafiken und Zeichnungen sowie teilweise sogar bei selbst geschossenen Fotos!

 

Es ist also unbedingt ratsam, sich vor(!) der Verwendung von Bildern zu erkundigen, welche Rechte mit welchem Bild verknüpft sind. Die notwendigen Zustimmungen für für die Veröffentlichung müssen eingeholt werden und zudem jeweilige Bildnachweise hinterlegt werden. Im Zweifelsfall gilt: Besser auf eine Veröffentlichung verzichten. Denn Verstöße können zu Geldstrafen führen, deren Höhe durch die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) festlegt wird.

 

Ebenso wichtig ist auch die Tatsache, dass eine Veröffentlichung von Bildern nicht selten an bestimmte Nutzungsrechte gekoppelt ist. Das heißt, wurde das Nutzungsrecht eines Fotomotivs für eine Print-Maßnahme erworben, bedeutet es nicht unbedingt, dass das Bild auch in einer Online-Ausgabe erscheinen darf.

 

Für weitere Informationen stellt das Onlineportal eRecht24 zahlreiche Infomaterialien zur Verfügung. Unter folgendem Link wird das Thema „Bildrechte im Internet“ in acht einfachen Schritten erklärt.

 

 

Urheberrecht und Bildrechte im Internet – in 8 einfachen Schritten erklärt (PDF)

 

Urheber PDF-Datei: www.e-recht24.de

 

Titelbild designed by Photoroyalty / Freepik

 

 

Ein Foto auf der eigenen Unternehmenswebsite oder in Unternehmenseigenen Werbematerialien zu platzieren, ist einfach. Zumindest in technischer Hinsicht. Juristisch ist ein solches Vorhaben allerdings alles andere als simpel und unproblematisch. Denn nicht jedes Bild, dass sich aus Sicht des Betreibers gut eignen würde, kommt dafür auch uneingeschränkt in Frage. Das gilt im Übrigen auch für die Verwendung auf Social Media-Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram und so weiter.

 

Gegen einen uneingeschränkten Einsatz sprechen gleich mehrere Gründe, zum Beispiel:

  • das Urheberrecht des Fotografen
  • Motive (Kunstwerke, Gebäude)
  • Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen (Recht am eigenen Bild)
  • Vervielfältigungsrechte
  • Markenrechte
  • Übertragungsrechte
  • Bearbeitungsrechte

 

Darauf muss grundsätzlich bei allen Aufnahmen, die aus fremder Hand stammen, geachtet werden. Auch bei Grafiken und Zeichnungen sowie teilweise sogar bei selbst geschossenen Fotos!

 

Es ist also unbedingt ratsam, sich vor(!) der Verwendung von Bildern zu erkundigen, welche Rechte mit welchem Bild verknüpft sind. Die notwendigen Zustimmungen für für die Veröffentlichung müssen eingeholt werden und zudem jeweilige Bildnachweise hinterlegt werden. Im Zweifelsfall gilt: Besser auf eine Veröffentlichung verzichten. Denn Verstöße können zu Geldstrafen führen, deren Höhe durch die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) festlegt wird.

 

Ebenso wichtig ist auch die Tatsache, dass eine Veröffentlichung von Bildern nicht selten an bestimmte Nutzungsrechte gekoppelt ist. Das heißt, wurde das Nutzungsrecht eines Fotomotivs für eine Print-Maßnahme erworben, bedeutet es nicht unbedingt, dass das Bild auch in einer Online-Ausgabe erscheinen darf.

 

Für weitere Informationen stellt das Onlineportal eRecht24 zahlreiche Infomaterialien zur Verfügung. Unter folgendem Link wird das Thema „Bildrechte im Internet“ in acht einfachen Schritten erklärt.

 

 

Urheberrecht und Bildrechte im Internet – in 8 einfachen Schritten erklärt (PDF)

 

Urheber PDF-Datei: www.e-recht24.de