IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten Was kaum einer weiß: Bereits am 25. Juli 2015 ist in Deutschland das IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten, wonach für Betreiber von Webangeboten erhöhte Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz ihrer Kundendaten und der von ihnen genutzten IT-Systeme gelten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes müssen Webseiten-Betreiber „technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik ergreifen, um sowohl unerlaubte Zugriffe auf ihre technischen Einrichtungen und Daten als auch Störungen zu verhindern“.